Nachhaltigkeit
Die BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH ist eine landeseigene Finanzierungs- und Managementholding des Landes Berlin. Sie verpflichtet sich zur nachhaltigen und strategischen Gestaltung von Energieinfrastrukturen. Als bisher einziges Tochterunternehmen nimmt die Stromnetz Berlin eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Ausrichtung ein.
Verfahrensordnung gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Berlin Energie und Netzholding GmbH bekennt sich klar zur Achtung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt. Diese beiden Punkte stellen einen elementaren Grundpfeiler unseres Handelns dar. Deshalb legen wir auch innerhalb unserer Lieferkette Wert darauf, dass unsere Zulieferer die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes beachten.
Ziel des Beschwerdeverfahrens
Das Beschwerdeverfahren soll die Möglichkeiten sicherstellen, dass Beschwerden und Hinweise von Verstößen gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten gemeldet werden können. Diese Pflichten umfassen dabei folgende Punkte:
- Schutz vor Kinderarbeit
- Schutz vor allen Formen von Sklaverei und Zwangsarbeit
- Gewährleistung von Arbeitsschutz und Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Sicherstellung von Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Unterlassung von Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
- Gewähren eines angemessenen Lohns
- Unterlassung von Umweltverschmutzung, die zu einer Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage führt
- Achtung von Landrechten
- Sicherstellung einer angemessenen Unterweisung bzw. Kontrolle von Sicherheitskräften, die beauftragt werden
- Wahrung des Minamata-Übereinkommens, das den Schutz der menschenrechtlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und der Freisetzung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden zum Ziel hat
- Wahrung der Stockholmer-Konvention, die eine Produktion und Verwendung von POP-haltigen Stoffen und Abfällen regelt
- Keine Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler-Übereinkommens
Meldestelle
Beschwerden und Hinweise zu Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten können bei der externen Beschwerdestelle eingereicht werden.
Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Hans-Martin Dittmann
hans-martin.dittmann@mazars.de
Verfahrensablauf
Nach dem Eingang einer Beschwerde bzw. eines Hinweises bzgl. eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten bei der externen Meldestelle, erhält der/die Hinweisgeber*in eine Eingangsbestätigung der Meldung. Anschließend wird die Meldung an das Menschenrechtsgremium der Berlin Energie und Netzholding weitergeleitet und es erfolgt eine vertrauliche Bearbeitung des Hinweises unter Beachtung des Hinweisgeberschutzes. An die hinweisgebende Person wird innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung verschickt.
Anschließend findet eine Prüfung der Beschwerde statt, bei der ggf. die hinweisgebende Person kontaktiert wird, um den Sachverhalt zu konkretisieren. Sollte ein entsprechende Pflichtverletzung festgestellt werden, werden konkrete Abhilfemaßnahmen erarbeitet und die bestehenden Präventionsmaßnahmen ggf. angepasst und die hinweisgebende Person darüber informiert. Die Wirksamkeit dieser Anpassungen wird dann im Rahmen einer jährlichen Überprüfung kontrolliert.
Verfahrensdauer
Da im Fall einer Beschwerde eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird, hängt die Dauer des Verfahrens von der Komplexität des Sachverhaltes ab. Als Ziel definiert die Berlin Energie und Netzholding GmbH eine Frist von sechs Monaten, in denen der Sachverhalt geprüft und der Verstoß beseitigt wurde.